Astra-G-Anleitungen

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Vorgehensweise bei der Schadenregulierung

Hier einige Tipps zur Vorgehensweise bei der Schadenregulierung:

1.) Polizeiliche Aufnahme des Unfallherganges

2.) Gutachter/Werkstatt:

2.1) Wie soll das Auto instandgesetzt werden (Eigenregie oder Fachwerkstatt)? Für den Fall der Eigenregie musst du einen Gutachter beauftragen und eine fiktive Abrechnung durchführen lassen. Eine Abtretungserklärung für den Gutachter spart dir die Vorkasse und der Gutachter schickt die Rechnung an die gegnerische Versicherung.

2.2) Wenn der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt, ist der Schaden bei einem Weiterverkauf Offenbarungspflichtig. Oft minderd der reparierte Schaden den Gebrauchtwagenpreis, daher ist eine Wertminderung das entsprechende Werkzeug, um dem Rechnung zu tragen. Der Gutachter wird in seiner Expertise je nachdem wie hoch der Schaden ist eine Wertminderung zusprechen. Diese kann nur von dem Gutachter beziffert werden. Es gibt verschiede Berechnungsformen und Abhängigkeiten - pauschale Aussagen sind daher nicht möglich.

2.3) Für den Fall der Fachwerkstatt brauchst du dich meistens nicht um einen Gutachter kümmern, meistens arbeitet diese mit einem bestimmten Gutachter, um das Prognoserisiko auf die gegnerische Verischerung abwälzen zu können. Eine Abtretungserklärung für die Werkstatt spart dir die Vorkasse und die Werkstatt schickt die Rechnung an die gegnerische Versicherung.

3.) Ein Anwalt spezalisiert für Verkehrsrecht hilft dir bei der Abwicklung und spart Zeit, Nerven und bewahrt dich vor eventuellen finanziellen Schäden. Die Kosten für den Anwalt gehören - wie auch die Gutachter und Reparaturkosten - zum Wiederherstellungsaufwand und sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

4.) Thema Mietwagen/Nutzungsausfall:

4.1) Mietwagen: Wenn du unbedingt einen Mietwagen benötigst, kannst du dir für die Dauer der Reparatur einen Leihwagen anmieten - Sixt, Europcar etc. sind spezialisiert darauf. Achte darauf, dass du eine Klasse niedriger eingestuft wirst, um 10-15% Vorteilsausgleich nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

4.2) Nutzungsausfall: Wenn du dir für die Dauer der Reparatur keinen Mietwagen leihst, dann bekommst du entsprechend der Fahrzeugklasse einen Nutzungsausfall - je nach Auto zwischen 27 und 80+ Euro pro Tag!

5.) Nebenkosten: Telefonpauschale etc. sollten ebenfalls geltend gemacht werden, Details wird dir dein Anwalt erörtern.

Vielen Dank an Metehan aus dem Forum motor-talk.de

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